Wir sind alle gefragt

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. (Art. 20 GG)

Wenn wir unser Recht ausüben wollen, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, müssen wir auch bereit sein, zwischen den Wahlen mitzugestalten. Das Recht aller Bürgerinnen und Bürger sich auf ein politisches Amt zu bewerben ist der Grundstein unserer parlamentarischen Demokratie. Wenn wir von Mitbestimmung sprechen, ist das höchste Maß erreicht, wenn das ganze Volk entscheiden kann, wer zur Wahl steht und wer gewählt wird.

Sie1 sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (Art. 38 GG)

Als unabhängiger Kandidat stehe ich frei von Partei- und Fraktionszwängen, die mich sonst nötigen würden, Entscheidungen entgegen meiner Überzeugung zu unterstützen.

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